Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der

 

SMH Corporate Finance

Sieke-Marthe Hamann

Thieshoper Grund 10

21438 Brackel

 

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungsverträge über die Beratung und/oder die Vermittlung von Fremdkapital der SMH Corporate Finance. Sie sind in deutscher Sprache verfasst und können auf Wunsch auf der Internetseite der SMH Corporate Finance unter http://www.smh-cf.com heruntergeladen werden. Sie werden dem Kunden außerdem vor Vertragsschluss ausgehändigt.

 

 

§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

Die Angebote und Leistungen der SMH Corporate Finance erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen erkennt die SMH Corporate Finance nicht an und widerspricht diesen hiermit ausdrücklich. Die Angebote der SMH Corporate Finance richten sich nicht an Verbraucher.

 

 

§ 2 Vertragsschluss und Vertragsgegenstand

 

Die Parteien schließen miteinander einen Beratungsvertrag, Dienstleistungsvertrag über die Vermittlung von Fremdkapital oder einen sonstigen Vertrag. Der Vertragsgegenstand, die Leistungen der SMH Corporate Finance und der Preis der Dienstleistungen werden zwischen den Parteien individualvertraglich vereinbart.

 

 

§ 3 Rechte und Pflichten der SMH Corporate Finance

 

Die SMH Corporate Finance ist berechtigt, sich bei der Erfüllung der von ihr übernommenen Leistungen Dritter zu bedienen, soweit hierdurch für den Auftraggeber keine zusätzlichen Kosten entstehen.

 

Die SMH Corporate Finance wird im Rahmen der Durchführung der ihr übertragenen Aufgaben die Interessen des Auftraggebers mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes wahrnehmen. Sie verpflichtet sich zu weitest möglicher Diskretion über sämtliche ihr im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsvorgänge des Auftraggebers sowie über projektbezogene Daten, es sei denn, dass der Auftraggeber zuvor seine Zustimmung zur Veröffentlichung erteilt hat oder die Weitergabe von Daten des Auftraggebers für die Durchführung des Vertrages notwendig ist.

 

Die SMH Corporate Finance verpflichtet sich, die für die Durchführung des Vertrages notwendigen Dokumente für eine Laufzeit von fünf Jahren aufzubewahren.

 

 

§ 4 Leistungen und Pflichten des Auftraggebers

 

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alles zu tun und nichts zu unterlassen, was notwendig ist, um eine reibungslose Durchführung der vertragsgemäßen Aufgaben der SMH Corporate Finance sicherzustellen.

 

Der Auftraggeber wird der SMH Corporate Finance unaufgefordert die für die Durchführung der von dieser übernommenen Leistungen erforderlichen Informationen erteilen.

 

Soweit der Auftraggeber der SMH Corporate Finance einen Faxanschluss mitteilt, erklärt er sich bis auf Widerruf damit einverstanden, dass die SMH Corporate Finance ihm ohne Einschränkungen über dieses Fax auftragsbezogene Informationen zusendet. Der Auftraggeber sichert zu, dass nur er oder von ihm beauftragte Personen Zugriff auf das Faxgerät haben und er die Faxeingänge regelmäßig überprüft. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die SMH Corporate Finance darauf hinzuweisen, wenn Einschränkungen bestehen, etwa das Faxgerät nur unregelmäßig auf Faxeingänge überprüft wird oder Faxeinsendungen nur nach vorheriger Ankündigung gewünscht werden.

 

Soweit der Auftraggeber der SMH Corporate Finance eine Emailadresse mitteilt, gilt der vorige Absatz entsprechend. Dem Auftraggebr ist bekannt, dass bei unverschlüsselten Emails nur eingeschränkte Vertraulichkeit gewährleistet ist. Soweit der Auftraggeber die technischen Voraussetzungen zum Einsatz von Signatur- und Verschlüsselungsverfahren besitzt und deren Einsatz wünscht, teilt er dies der SMH Corporate Finance mit.

 

 

§ 5 Vergütung

 

Die Tätigkeit der SMH Corporate Finance wird nach Zeitaufwand gegen Stundennachweis abgerechnet. Der Stundensatz wird individualvertraglich festgelegt, hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer. Angefangene Stunden werden entsprechend dieses Stundensatzes abgerechnet. Die Zahlung ist umgehend nach erfolgter Rechnungsstellung fällig.

 

Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die  SMH Corporate Finance nicht sicherstellen kann, dass aufgrund ihrer Tätigkeit ein Kreditvertrag zustande kommt. Der Auftraggeber ist jedoch, unabhängig vom Zustandekommen eines Kreditvertrages, zur Zahlung der vereinbarten Aufwandsentschädigung nach Zeitaufwand verpflichtet.

 

Darüber hinaus berechnet die SMH Corporate Finance bei Zustandekommen eines Kreditvertrages eine einmalige individuell zu vereinbarende Zuführungsprovision zuzüglich etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer, die nicht in der vorstehenden Vergütung enthalten ist. Diese Vergütung wird 14 Tage nach Abschluss des Kreditvertrages fällig.

 

Sofern der SMH Corporate Finance zusätzliche Kosten entstehen, z.B. Reisekosten, ist der Auftraggeber zur Übernahme dieser Kosten verpflichtet. Die SMH Corporate Finance wird den Auftraggeber rechtzeitig über die Höhe der zu erwartenden Kosten informieren. Für Spesen gelten die in Deutschland steuerlich höchstzulässigen Pauschalsätze für Spesen. Je gefahrenem Kilometer mit dem PKW berechnet die SMH Corporate Finance 0,50 .

 

 

§ 6 Vertragsdauer und Kündigung

 

Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien beginnt mit dem Datum des Vertragsschlusses und endet am Enddatum, spätestens aber mit Abschluss des Kreditvertrages.

 

Eine Kündigung des Vertrages durch eine der Vertragsparteien ist nur aus wichtigem Grund zulässig. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

 

Wird aus einem Grund gekündigt, den die SMH Corporate Finance zu vertreten hat, so steht der SMH Corporate Finance nur eine Vergütung für die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen zu. Wird aus einem Grund gekündigt, den die SMH Corporate Finance nicht zu vertreten hat, so soll die Regelung des § 649 Satz 2 BGB gelten.

 

 

§ 7 Vertraulichkeit

 

Die Parteien verpflichten sich, alle geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden und die nicht offenkundig sind oder ohne Zutun der zur Vertraulichkeit verpflichteten Partei offenkundig werden, streng vertraulich zu behandeln und auch ihre in die Durchführung des Vertrages eingebundenen Mitarbeiter zur vertraulichen Behandlung – auch über das Ende des jeweiligen Dienst- oder Arbeitsverhältnisses hinaus – zu verpflichten. Davon unberührt bleibt die Weitergabe von Daten der jeweils anderen Partei zum Zwecke der Durchführung des Vertrages nach Maßgabe des § 3 Abs. 2 S. 2.

 

Die Verpflichtung gilt unabhängig davon, ob die betreffende Angelegenheit ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet worden ist oder nicht. 

 

Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt zwei Jahre über das Ende des Vertrages hinaus fort.

 

Die Parteien sind sich darüber einig, dass die SMH Corporate Finance keine Kenntnis über Geheimhaltungsverpflichtungen des Auftraggebers gegenüber Dritten hat und für Verstöße gegen solche Verpflichtungen nicht haftet.

 

Sofern die Parteien ein gesondertes Geheimhaltungsabkommen schließen, geht dieses den Regelungen dieses Paragraphen vor.

 

 

§ 8 Haftung

 

Die Haftung der Parteien auf Schadensersatz aus und in Verbindung mit dieser Vertriebsvereinbarung ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; die Haftung wegen einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

 

Eine Haftung der SMH Corporate Finance auf Schadensersatz wegen Verletzung sonstiger Pflichten (§ 241 Abs. 2 BGB), insbesondere Verschulden bei Vertragsabschluss, sowie wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. 

 

Für die Haftung bei der Geltendmachung von Ansprüchen Dritter gegenüber einer oder beiden Parteien gilt Folgendes: Wird nur eine Partei von einem Dritten in Anspruch genommen, so ist die andere verpflichtet, sie nach besten Kräften bei der Abwehr der ihr gegenüber geltend gemachten Ansprüche zu unterstützen. Der Auftraggeber stellt die SMH Corporate Finance auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen und der Haftung gegenüber Dritten frei, es sei denn, die SMH Corporate Finance ist nach dieser Vereinbarung der Auftraggeberin gegenüber für die entsprechenden Schäden haftbar. Die Freistellung beinhaltet insbesondere die Übernahme der Verteidigung und die Zahlung angemessener Rechtsanwalts- und sonstiger Verteidigungskosten. Die SMH Corporate Finance ist nicht berechtigt, Ansprüche Dritter ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Auftraggeberin anzuerkennen.

 

Alle Ansprüche auf Schadensersatz des Auftraggebers verjähren nach sechs Monaten. Der Schadensersatz ist darüber hinaus auf die vertragstypischen Schäden beschränkt. Der Auftraggeber wird darüber aufgeklärt, dass insoweit kein Versicherungsschutz besteht.

 

Alle vertraglich oder in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarten Freistellungsansprüche, Beschränkungen oder Ausschlüsse der Haftung und des Regresses gelten gleichermaßen für die gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen der Parteien.

 

Alle in diesem Paragraphen geregelten Haftungsausschlüsse gelten nicht, soweit der SMH Corporate Finance Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

 

 

§ 9 Schlussbestimmungen

 

Höhere Gewalt, insbesondere unverschuldete Fälle von Betriebsstörungen, Energie- und Rohstoffmängeln, Auswirkungen von Arbeitskämpfen, behördliche Verfügungen oder ähnliche Hindernisse lassen die sich aus dem Vertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen  für die Parteien ergebenden Pflichten im Umfang und für die Dauer der Behinderung ruhen. Eine Vertragspartei, bei der eine solche Behinderung eintritt, hat die andere unverzüglich über die Art, das Ausmaß und die voraussichtliche Dauer der Störung zu unterrichten und sich um deren Behebung zu bemühen.

 

Der Vertrag sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen  unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht, CISG). Die Parteien werden sich bemühen, alle zwischen ihnen auftretenden Streitigkeiten freundschaftlich miteinander zu klären. Gerichtsstand ist Hamburg.

 

Stand dieser AGB: Januar 2018